Heidenreichstein Wilde Ablagerung im Wald: Neben der Straße nach Seyfrieds, auf dem Besitz der Agrargemeinschaft Heidenreichstein, bei der Zufahrt zum Gemeindeteich, wurde diese wilde Ablagerung festgestellt.

Gemäß dem Forstgesetz, Paragraph 16, ist das Ablagern jeglicher Materialien verboten. Ablagerungen ( auch Grünschnitt ) auf Waldboden erfüllen den Tadbestand der Waldverwüstung.


Übertretungen werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro geahndet.

Bildnachweis: privat Honorarfrei

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Piringer
Tel.: 0664 1575154