Gmünd: Die Vertreter des Gmünder Ämter-Dreiecks (Bezirkshauptmannschaft, Bezirksgericht und Stadtgemeinde Gmünd) treten geschlossen gegen eine Schließung des Gmünder Bezirksgerichtstandortes auf.
Die Schließung des Bezirksgerichtes hätte, so der einhellige Tenor, eine weitereichende Ausdünnung der lokalen Infrastruktur zur Folge. Dem gegenüber steht eine gut gelebte alltägliche Praxis der ämterübergreifenden Zusammenarbeit und auch viele Vorteile für die Bewohner des Bezirkes, die vor allem aufgrund der geografischen Nähe gegeben sind.
Gerichtsvorsteherin Mag. Carin Noé-Nordberg: „Beim Bezirksgericht Gmünd handelt es sich um eine gut funktionierende, rückstandsfrei arbeitende Einheit, deren Auslastung mehr als gegeben ist. Die Ausstattung des Gebäudes befindet sich nach umfangreichen Investitionen der letzten Jahre auf dem neuesten Stand.“
Die Stadtgemeinde Gmünd war bereits an der Errichtung der Bezirkshauptmannschaft (1899) und des Bezirksgerichtes (1908) maßgeblich beteiligt. Gmünds Bürgermeisterin Helga Rosenmayer hält die aktuelle Schließungsdebatte für fehl am Platz: „Ein Bezirksgericht ist für eine Bezirkshauptstadt und darüber hinaus für die ganze Region von großer Bedeutung. Deshalb werden wir uns als Stadtgemeinde natürlich für den Erhalt des Bezirksgerichtes einsetzen. Es braucht ein klares Bekenntnis zu unserer Region!“
Die Vertreter der Ämter in der Bezirkshauptstadt sehen nun den Bund gefordert, ein klares Ja zur vorhandenen Infrastruktur auszusprechen. Rückendeckung gibt es diesbezüglich bereits von Landeshauptfrau Mikl-Leitner, die im Bereich der Dezentralisierung nicht nur die Länder, sondern auch den Bund gefordert sieht.
Bezirkshauptmann Mag. Stefan Grusch: „Das Land Niederösterreich hat vorgezeigt, wie Dezentralisierung funktionieren kann. So wurden bereits 15 Arbeitsplätze von Zentralstellen des Landes NÖ an die Bezirkshauptmannschaft Gmünd verlegt und sollen nach den Umbauarbeiten noch weitere 15 – 20 Arbeitsplätze entstehen – wir sind damit Vorreiter im ganzen Bundesland.“ Ein ähnliches Konzept könnte, so Mag. Grusch weiter, zur Stärkung der Bezirksgerichts-Standorte auch in der Justiz angewendet werden.
Derzeit wird das Gericht monatlich von rund 550 Personen frequentiert, jährlich gibt es etwa 1.000 Zivilrechtssachen und über 2.000 Exekutionssachen zu erledigen. Dazu kommen noch Pflegschafts- und ca.500 Verlassenschaftsverfahren, Erwachsenenschutzverfahren, etwa 80 Strafverfahren und rund 3.600 zu bearbeitende Grundbuchsanträge. Im Jahr 2018 wurden 650 Verhandlungstermine ausgeschrieben. Damit ist das Gmünder Gericht eines der größten des Waldviertels.
Gerichtsvorsteherin Mag. Carin Noé-Nordberg abschließend: „Gerade in bezirksgerichtlichen Verfahren, die in besonderem Maße in persönliche Bereiche meist unvertretener Parteien eingreifen (z.B. Obsorge-, Unterhalts- und Kontaktrechtsverfahren, Erwachsenenschutz) kommt der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache nach wie vor erhebliche Bedeutung zu, die nicht durch eine digitale Abwicklung ersetzt werden kann.“
Im Bild: Machen sich für das Bezirksgericht Gmünd stark: Bezirkshauptmann Mag. Stefan Grusch, Gerichtsvorsteherin Mag. Carin Noé-Nordberg sowie Gmünds Bürgermeisterin Helga Rosenmayer und Vizebürgermeister Hubert Hauer. Foto: Harald Winkler
Informationen: Harald Winkler, Stadtamtsdirektion, Stadtgemeinde Gmünd, 3950 Gmünd, Schremser Str. 6, www.gmuend.at