Krems wählt am 4. September 2022: Stichtag für die Gemeinderatswahl 2022 ist der 6. Juni / Wahlvorschläge können bis 27. Juli eingebracht werden
Krems – Der Stadtsenat hat den Termin für die Gemeinderatswahl 2022 beschlossen. Gewählt wird am 4. September. Mit der jüngsten Wahlrechtsreform sind ab 1. Juni nur Wählerinnen und Wähler mit Hauptwohnsitz berechtigt, ihre Stimme abzugeben.
Alle wahlberechtigten Kremserinnen und Kremser sind am Sonntag, 4. September, aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen. Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Wahlstichtag, 6. Juni 2022, ihren Hauptwohnsitz in Krems gemeldet haben. Zur Wahl können sich Wahlberechtigte stellen, die spätestens am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Wählerverzeichnis liegt von Montag bis Freitag, 27. Juni bis 1 Juli, im Rathaus Krems, Zimmer 7 (Wahlamt), zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Die Einsichtnahme ist täglich von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag (28.6.) bis 20 Uhr möglich. Innerhalb von zehn Tagen ab Beginn der Auflagefrist kann gegen das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben werden.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 27. Juli, 12 Uhr, einzubringen. Diese werden nach Prüfung durch die Stadtwahlbehörde spätestens am 11. August, 16 Uhr, veröffentlicht.
Nähere Infos (ab Mitte Juni): www.krems.gv.at/wahlen
Ursula Altmann
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