Krems: Dringende Amtswege nach telefonischer Vereinbarung möglich

Mit der Lockerung der Covid-19-Maßnahmen wird das öffentliche Leben schrittweise wieder hochgefahren. Der Magistrat Krems ermöglicht den Bürgern ab 4. Mai, ihre dringenden Behördenwege zu erledigen, jedoch unter der strengen Auflagen.

Ab Montag, 4. Mai, werden das Kremser Rathaus und die anderen Dienststellen des Magistrats wieder teilweise geöffnet. Kremser Bürgern wird es dann möglich sein, jene dringenden Amtswege zu erledigen, die sie wegen der strengen Covid-19-Auflagen seit Wochen aufschieben mussten. Der Parteienverkehr ist allerdings an strenge Verhaltensregeln geknüpft.

Voraussetzung für das Betreten des Rathauses ist eine telefonische Terminvereinbarung mit den jeweils zuständigen Mitarbeitern. Sowohl die Rathaus-MitarbeiterInnen als auch BürgerInnen müssen einen Nasen-Mundschutz tragen. In der Rathaushalle wird ein Desinfektionsmittel-Spender montiert. Ein Ordnerdienst wird den Zugang zu den jeweiligen Dienststellen regulieren. Um Warteschlangen vor den Ämtern zu vermeiden, wird ein Wartebereich in der Rathaushalle eingerichtet. www.krems.gv.at

Ähnliches gilt für die Dienststellen an anderen Dienststellen wie Rathaus Stein, Kulturverwaltung, Bildungsamt, Service Center Bauen etc.: Der Parteienverkehr ist ab 4. Mai nach telefonischer Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen möglich.

Rückfragen: Ursula Altmann, Tel. 02732/801-227, Stabstelle Stadtkommunikation Marketing und Sales, Obere Landstraße 4, 3500 Krems, Tel.:+43 (0)2732/801-223, www.krems.gv.at