Krems : Die Corona-Ampel wurde im Bezirk Krems Stadt auf Rot geschalten. Daher treten im Universitätsklinikum Krems veränderte Maßnahmen in Kraft.

Die Rot-Schaltung des Bezirks Krems Stadt bringt auch Veränderungen für das Universitätsklinikum Krems mit sich: Im Klinikum sind nur mehr Besuche an der Geburten- und Kinderabteilung, und Besuche von Palliativpatient*innen möglich.

Im Universitätsklinikum Krems gelten zum Schutze der Patient*innen ab Freitag, 30. Oktober 2020 folgende Maßnahmen:

• Besucherregelungen:
• Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Rücksprache für Palliativpatient*innen, Väter auf der Geburtshilfe und Eltern auf der Kinderstation gestattet, ansonsten gilt derzeit ein generelles Besuchsverbot.
• Der Zutritt erfolgt weiterhin über die zentrale Zugangskontrolle (Fiebermessen, Symptomenüberprüfung erfolgt mittels Checkliste, alle Besuche werden über ein Besucherprotokoll erfasst).
• Besucher*innen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.
• 14 Tage kein Zutritt in das Klinikum nach Kontakt mit SARS-CoV 2 positiven Fall.
• Das Tragen von FFP2 Masken ohne Ventil ist verpflichtend.

Weiters ersuchen wir alle Patient*innen sowie Besucher*innen die Abstands- und Hygieneregeln beim Betreten und während des Aufenthaltes in unserem Klinikum einzuhalten.

Im Bild: Außenansicht Universitätsklinikum Krems

Informatio0nen – Foto: Nicole Karall, MA, Universitätsklinikum Krems, Mitterweg 10, 3500 Krems,: presse@krems.lknoe.at