Krems: Vor Überarbeitung des Teilbebauungsplans „In der Wieden“ kommen Bürger zu Wort. Möglichst frühzeitig die Bürgerinnen und Bürger einbinden, wenn es um wichtige kommunale Projekte geht: Dieses Prinzip ist im Stadtentwicklungskonzept Krems 2030 festgelegt.
Bis 24. Februar haben betroffene Grundstückseigentümer erstmals die Möglichkeit, schon vor der Überarbeitung eines Teilbebauungsplans ihre Änderungswünsche einzubringen.
Die Stadt Krems beabsichtigt im Planungsgebiet „In der Wieden“ die Überarbeitung des Teilbebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes und die derzeit gültigen Festlegungen sind auf www.krems.gv.at abrufbar.
Im Zuge der Grundlagenerhebung haben betroffene Grundstückseigentümer die Möglichkeit ein Änderungsersuchen einzubringen. Dazu werden sie gebeten das Downloadformular auf www.krems.gv.at zu verwenden. Das ausgefüllte Formular ist bis 24. Februar an das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung zu schicken. Entweder per Post: Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13, oder per E-Mail: stadtentwicklung@krems.gv.at.
Die MitarbeiterInnen des Amts für Stadt- und Verkehrsplanung stehen für persönliche oder telefonische Auskunft während der Amtsstunden zur Verfügung: Tel. 02732/801-401, Montag bis Donnerstag, 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Freitag, 8-11 Uhr. Für die reibungslose Abwicklung wird empfohlen, Adresse oder Grundstücksnummer für die Auskunft bereit zu halten.
Informationen: Ursula Altmann-Uferer, Stadt Krems, www.krems.gv.at